Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnenschaft.
Auf Grund der zunehmenden Bestrebungen von UnternehmerInnen, die Befugnis zur generellen Regelung bestimmter Angelegenheiten vermehrt auf die betriebliche Ebene zu verlagern kommt der Betriebsvereinbarung steigende Bedeutung zu.
Wie kommen Betriebsvereinbarungen zustande?
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem/der BetriebsinhaberIn einerseits und dem Betriebsrat.
(Im Blog der GPA-djp Bildungsabteilung gibt es Unterlagen zu Fallbeispielen, arbeitsrechtliche Auszüge, Checklisten und ein Skriptum zum Herunterladen.)
Was lässt sich durch Betriebsvereinbarungen regeln?
Potentiell fast alles, also alles mögliche …
Der Betriebsrat kann mit den ArbeitgeberInnen schriftliche Betriebsvereinbarungen abschließen. In bestimmten Angelegenheiten kann er solche Vereinbarungen sogar erzwingen.
In Betriebsvereinbarungen können viele Belange für die ArbeitnehmerInnen besser als im Gesetz oder im Kollektivvertrag geregelt werden.
(Quelle: Portal für Arbeitnehmervertreter)
Welche Betriebsvereinbarungen gibt es bei uns bei der EVN?
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